Hier geht es zur Version in Einfacher Sprache, damit alle die Möglichkeiten des neuen Gesetzes besser verstehen.
Aufgrund des in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetzes sind wir verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem, d.h. eine interne Meldestelle einzurichten. Ziel des Gesetzes ist es, Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben.
Wenn sie vermuten, dass jemand eine Straftat begangen oder sich in einer besonderen Weise falsch verhalten hat, können Sie sich gerne an unsere Interne Meldestelle oder die von uns benannte Ombudsfrau wenden. Es ist weiterhin möglich und von uns erwünscht, dass Mitarbeiter*innen sich an ihre Vorgesetzen wenden.
Wenden Sie sich bitte ebenfalls an Frau Dr. Caroline Jacob oder an Frau Thomas, wenn sie beraten werden möchte, weil sie sich zum Beispiel nicht sicher ist, ob das, was sie beobachtet hat, eine Straftat ist. Es entstehen Ihnen auch bei dem Gespräch mit der Ombudsfrau keine Kosten.
Ombudsfrau (Vertrauensanwältin) der Weißen Raben soziale Dienste und Betriebe GmbH
Im Rahmen unserer Compliance-Organisation haben wir ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Dabei haben wir uns für eine Ombudsfrau entschieden, die die Funktion einer Vertrauensanwältin hat. Frau Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob aus Frankfurt am Main steht allen Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und ggf. Dritten als Ansprechpartnerin zur Verfügung, die einen vertraulichen Hinweis bei einem Verdacht auf eine Straftat oder sonstigem Fehlverhalten melden möchten.
Hinweise werden nach Prüfung durch die Vertrauensanwältin an den Compliance-Beauftragten zur Aufklärung nur dann weitergegeben, wenn der Hinweisgeber dazu sein ausdrückliches Einverständnis erklärt. Aufgrund der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht von Frau Dr. Jacob ist sichergestellt, dass die Identität von Hinweisgebern zuverlässig geschützt und gegenüber der Weißen Raben soziale Dienste und Betriebe GmbH oder Dritten nicht offengelegt wird.
Die Vertrauensanwältin soll bestehende und bewährte interne Meldewege nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Selbstverständlich können und sollen sich Mitarbeiter:innen auch weiterhin an ihre Vorgesetzten wenden. Mit der Berufung der Vertrauensanwältin möchten wir einen zusätzlichen Weg für diejenigen eröffnen, die Angst vor Repressalien haben, Nachteile durch ihre Verdachtsäußerung befürchten oder sich auch unsicher hinsichtlich ihres Verdachts fühlen.
Kontaktdaten der Ombudspersonen:
Hinweisgeber können mit Frau Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob und Herrn Rechtsanwalt Frank Peter per Telefon, Fax, E-Mail oder postalisch in Kontakt treten. Frau Dr. Jacob wird von Herrn Rechtsanwalt Frank Peter aus derselben Kanzlei vertreten.
Die Ombudspersonen stehen Mitarbeitern und ggf. Dritten auch gerne beratend und für ein persönliches Gespräch zur Seite. Ihre Inanspruchnahme ist nicht mit Kosten verbunden.
Adresse: Buchert Jacob & Partner, Kaiserstraße 22, 60311 Frankfurt a.M.
Telefon: 069-71033330 oder 069 71033534
Fax: 069-71034444
E-Mail: dr-jacob@dr-buchert.de oder kanzlei@dr-buchert.de
Hinweise können auch über ein SSL-verschlüsseltes Kontaktformular auf der Webpage von Buchert Jacob & Partner Rechtsanwälte in verschiedenen Sprachen gegeben werden:
https://report.ombudsperson-frankfurt.de/de?c=FORM_COMPANY_WEISSERRABE
Interne Ansprechpartnerin der Weißer Rabe soziale Betriebe und Dienste GmbH
Auch Frau Thomas ist zur Vertraulichkeit verpflichtet. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich mit niemanden darüber sprechen darf, wer ihr den Hinweis gegeben hat und was ihr berichtet wurde. Frau Sabrina Thomas leitet in bestimmten Fällen eine Prüfung ein, damit ggfs. Maßnahmen getroffen werden können.
Adresse: Weißer Rabe soziale Betriebe und Dienste GmbH / Geschäftsstelle, Lämmerstraß 3, 80335 München
Telefon: 089 544644-32
II Externe Meldestelle
Neben Frau Dr. Caroline Jacob und Frau Thomas besteht in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit sich an die zuständigen Behörden (z.B. BaFin) zu wenden. Fragen hierzu können Sie an Frau Thomas oder an Frau Dr. Caroline Jacob richten.